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In den letzten Jahren hat die Stadt Nördlingen große finanzielle Anstrengungen unternommen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und den Eltern  und ihren Kindern einen wohnortnahen und optimalen Betreuungsplatz, entsprechend dem Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) anbieten zu können.

Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Plätze in Krippenplätze für unter 3-jährige, Regelplätze für 3 - 6 jährige und Hortplätze für Grundschulkinder entnehmen Sie bitte den Einzelseiten für die jeweiligen Einrichtungen. 

 



 
 
 

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